Den Friedensprozess in der Türkei unterstützen – das PKK-Verbot in Deutschland nach über 30 Jahren aufheben

Am 26. November 1993 trat das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland in Kraft. Auf dieser Grundlage fanden seit über 30 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurd:innen außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten. Politisches Engagement ohne jeden strafrechtlichen Verstoß ist vielen Kurdinnen und Kurden ohne deutschen Pass unter Maßgaben des Ausländerrechts zum Verhängnis geworden. Einbürgerungen wurden verweigert, der Asylstatus wieder aberkannt und Menschen per Ausweisungsverfügung die Aufenthaltserlaubnis und damit jede gesicherte Lebensgrundlage in Deutschland entzogen. Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen und bei vielen die Erfahrung hinterlassen, der Verfolgung in der Türkei entkommen zu sein, um in Deutschland wieder in einer Falle zu sitzen. 

Während sich in Deutschland an der eingespielten Repression nicht viel zu ändern scheint, gab es in der Türkei und in Kurdistan tiefgreifende Veränderungen. Vor etwa einem Jahr überraschte der Vorsitzende der mitregierenden nationalistischen MHP-Partei Devlet Bahçeli mit der Aufforderung, der sich in Gefangenschaft befindende PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan solle in einer Rede vor der türkischen Nationalversammlung die Auflösung der PKK verkünden. Abdullah Öcalan reagierte darauf von der Gefängnisinsel Imrali aus mit seinem am 27. Februar veröffentlichten Aufruf für Frieden und Demokratie. Auf ihrem 12. Parteikongress im Mai beschloss die PKK ihre Auflösung und es erfolgte kurze Zeit später eine symbolische Waffenvernichtung von 30 Guerilla-Mitgliedern im Nordirak. Seit August arbeitet im türkischen Parlament eine „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ mit Vertreter:innen fast aller Parteien an der Lösung der kurdischen Frage. Die Kommission hat mittlerweile Abdullah Öcalan im Gefängnis besucht, um mit ihm in den direkten Austausch zu treten und in den Dialog einzubeziehen. Ende Oktober kündigte die Guerilla ihren Rückzug aus der Türkei an.

Allerdings zeigen sich in Deutschland Politik, Justiz und Strafverfolgungsbehörden von den Entwicklungen in der Türkei weitgehend unbeeindruckt und halten an den seit Jahrzehnten eingespielten Repressionsmechanismen fest. Dies zeigt sich vor allem an den nach wie vor stattfindenden Anklagen und Verurteilungen kurdischer Aktivist:innen wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen“ Vereinigung nach § 129b StGB. In diesen Verfahren werden den Beschuldigten so gut wie nie individuelle Straftaten vorgeworfen. Allgemeine politische Aktivitäten wie etwa das Organisieren von Demonstrationen und Kulturveranstaltungen reichen aus, um die Betroffenen für Jahre hinter Gitter zu sperren. Aktuell befinden sich neun kurdische Aktivist:innen in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft. Erstmalig gab es auch die Bestrebung, einen nach § 129b StGB verurteilten Aktivisten aus der Strafhaft heraus in die Türkei abzuschieben, wo ihm eine menschenrechtswidrige lebenslange Haftstrafe drohen würde. 
Auch außenpolitisch gibt es seitens der deutschen Bundesregierung keine aktiven Bestrebungen, den Dialogprozess für Frieden in der Türkei zu befördern. Bei dem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. Oktober standen bei Gesprächen mit dem türkischen Präsidenten Tayyip Erdoğan geopolitische Themen und die Abschiebung von türkischen und kurdischen Asylsuchenden aus Deutschland in die Türkei im Mittelpunkt. Die anhaltende Repression sowohl gegen Kurd:innen als auch die größte Oppositionspartei CHP blieben komplett unerwähnt. Aufgegeben wurden auch die Vorbehalte gegen die zustimmungspflichtige Lieferung von 20 Eurofightern an die Türkei durch Großbritannien.

Wir fordern in Deutschland ein Umdenken der Politik bezügliche der Türkei und auch gegenüber den fast eine Millionen Kurd:innen vor Ort. Über 30 Jahre nach der Verhängung des PKK-Verbots und angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Türkei und Kurdistan müssen endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass politisches Engagement für die kurdische Frage uneingeschränkt ohne Kriminalisierung und ausländerrechtliche Sanktionen erfolgen kann. Ein erster Schritt wäre die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB gegen die PKK durch das Bundesjustizministerium. Dem müssten zügig die formale Aufhebung des PKK-Verbots und die Streichung der PKK von der EU-Liste „terroristischer“ Organisationen folgen. 

Die deutsche Politik sollte gegenüber der kurdischen Befreiungsbewegung nicht auf Repression, sondern wie aktuell in der Türkei auf Dialog setzen. Die aktuellen Probleme des Mittleren Ostens und die historischen Hintergründe des Kurdistan-Konflikts lassen sich weder mit dem Strafrecht noch durch die Inhaftierung einzelner Personen lösen.

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