Hauptverhandlung gegen Ramazan Yıldırım wegen PKK-Mitgliedschaft am OLG Stuttgart begonnen

Köln, 6. November 2025

Vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am heutigen Donnerstag, den 6. November 2025, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Ramazan Yıldırım begonnen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten, wurde die Anklageschrift verlesen. Danach endete bereits der erste Prozesstag und die Verhandlung wurde vertagt.
Dem 38-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, von Mitte 2021 bis März 2024 als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verschiedene PKK-Gebiete geleitet zu haben, u.a. die Gebiete Freiburg und Berlin, sowie für den PKK-Sektor Nord verantwortlich gewesen zu sein. Nach einem Aufenthalt im Ausland soll er von Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme im März 2025 das Gebiet Stuttgart und den Sektor Süd 2 geleitet haben. Deshalb klagt sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB an.

Ramazan Yıldırım war am 19. März diesen Jahres im baden-württembergischen Ludwigsburg festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft.
Er ist einer von fünf Angeklagten, gegen die zur Zeit Gerichtsverhandlungen wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten geführt werden. Zudem ist er einer von zehn Kurd:innen, die aktuell wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK (gewesen) zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.

Weitere Verhandlungstermine finden voraussichtlich am 13. und 19. November, 3., 10., 11., 17. und 18. Dezember 2025, 7., 8., 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Januar, 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24. und 25. Februar sowie 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24., 25. und 31. März 2026 jeweils um 9.30 Uhr im Saal 2 des Prozessgebäudes Stammheim (OPS) des OLG Stuttgart statt. Kurzfristige Terminänderung sind jederzeit möglich.

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