Da bei Versammlungen zum Thema Rojava in den letzten Wochen wiederholt und in mehreren Städten von den Behörden die Fahnen der YPG, YPJ und PYD verboten wurden, haben der Rechtshilfefonds AZADI und der Zentrale Menschenrechtsrat der Kurd:innen (ZMRK) für die Veranstalter:innen von Demos und Kundgebungen ein Handout erstellt. Es soll die aktuelle Rechtslage kurz darstellen und zur Durchsetzung der Rechte auf Meinungsäußerung und Versammlung ermutigen. Es kann sehr gerne mit Veranstalter:innen von Versammlungen geteilt werden, ist aber nicht zum Verteilen auf den Versammlungen gedacht.
Werden weiterhin Verbote der Fahnen der YPG, YPJ oder PYD ausgesprochen, bitten AZADI und ZMRK darum, sie darüber zu informieren (azadi@t-online.de / info@zmrk.de) und das rechtliche Vorgehen gegen die Verbote zumindest anwaltlich prüfen zu lassen. Die Organisationen vermitteln gerne in dem Bereich erfahrene Anwält:innen und können ggf. bei Gerichts- und Anwaltsgebühren unterstützen.
Das aktuelle handout ist Teil einer
Zusammenstellung zum sogenannten PKK-Verbot
Dieses Info-Paket soll allen die Möglichkeit geben, Einblick zu nehmen in die offiziellen Dokumente, auf denen die von allen Bundesregierungen und Strafverfolgungsbehörden seit 1993 praktizierte Kriminalisierung kurdischer Organisationen, deren Anhänger*innen und Unterstützer*innen basiert. Enthalten ist darüber hinaus aber auch eine Auswahl parlamentarischer Anfragen zur Frage der Symbolenverbote.
Das Brüsseler Urteil hier
Bei dem ins Deutsche übersetzten Text handelt es sich um das Urteil des belgischen Berufungsgerichts vom 8. März 2019. Diese grundlegende Argumentation hat der Kassationshof in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2020 in allen zentralen Punkten bestätigt.
Im Zusammenhang mit der wichtigen Entscheidung des Berufungsgerichts von Brüssel vom 8. März 2019 zur Einordnung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als nicht-terroristische Organisation, können wir nun endlich auch den rechtskräftigen Urteilsspruch des belgischen Kassationsgerichtshofs vom 28. Januar 2020 in beglaubigter deutscher Übersetzung aus dem Französischen anbieten. Hier der rechtskräftige Urteilsspruch.
Als zweite Übersetzung ins Deutsche bieten wir eine Pressemitteilung des Rates für Ausländerrechtssachen (CCE) in Belgien vom 2. Juni 2022 an, in der auf eine Änderung des Standpunktes des Rates zur PKK auf der Basis des Urteils des Kassationsgerichtshofes hingewiesen wird. Hier die übersetzte Pressemitteilung.
Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom November 1993 hier
Rundschreiben des BMI vom 2. März 2017 zum Verbot bestehender Symbole und Ausweitung auf weitere Kennzeichen kurdischer Organisationen hier
Antwort des BMI auf eine „Kleine Anfrage” von Ulla Jelpke (MdB) zur Ausweitungsverfügung hier
Rundschreiben des BMI vom 29. Januar 2018 zur Ausweitung der Symbolverbote hier
Auflistung sämtlicher Kennzeichen, die ab März 2017 unter das PKK-Betätigungsverbot fallen hier
Auflistung der Symbole, die nur unter bestimmten Voraussetzungen untersagt sind hier
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zum „Umgang mit den Symbolen der syrisch-kurdischen Vereinigungen YPG und YPJ“ vom 28. Dezember 2020 hier
Zehn Jahre Kurdenverfolgung
Über AZADÎ kann eine wichtige Broschüre mit Beiträgen über die vielfältigen Hintergründe, die zum großen „Düsseldorfer PKK-Prozess“ geführt haben, bezogen werden. Sie erschien im September 1998 unter dem Titel „Zehn Jahre grenzüberschreitende Kurdenverfolgung“ und wurde von einem der damaligen Verteidiger verfasst.
Die Broschüre ist kostenlos; über eine Spende würden wir uns aber freuen.
Bestellungen bitte über mail: azadi@t-online.de
Vor 30 Jahren begann unter großem Interesse der Öffentlichkeit vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das erste (Groß-)verfahren gegen kurdische Exilpolitiker*innen. Es ist für die einen als der größte „Terrorismus“-Prozess in der I. Instanz in die deutsche Justizgeschichte eingegangen. Für die anderen hat er sich als der „Düsseldorfer Prozess“ und Auftakt einer bis heute andauernden Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Anhänger*innen ins Gedächtnis gebrannt. Vor Beginn des Hauptverfahrens hatte der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die PKK zum „Hauptfeind der inneren Sicherheit“ Deutschlands erklärt und von einer „Herausforderung der deutschen Strafjustiz“ gesprochen. Der Prozess endete im März 1994 mit vier verbliebenen Angeklagten.
Carl W. Heydenreich gehörte zum Kreis der Verteidiger*innen der damaligen Angeklagten. AZADÎ sprach mit dem Rechtsanwalt aus Bonn über die Hintergründe dieses Mammutverfahrens.
Das am 27.11.2019 veröffentlichte Interview als Sonderausgabe des AZADÎ-Infodienstes hier